Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Für die Bereitstellung einer White-Label-SaaS-Plattform · Stand: August 2026
Diese Bedingungen gelten für die Verträge der Amphora IT GbR, Seekampstraße 9, 28309 Bremen, über die Bereitstellung der Treatio-Plattform. Die vollständigen Angaben zum Anbieter stehen im Impressum.
§ 1Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Amphora IT (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Bereitstellung digitaler Softwarelösungen im Rahmen eines Software-as-a-Service-(SaaS)-Modells.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass auf sie erneut hingewiesen werden muss.
§ 2Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Definitionen:
- Application
- Die vom Auftragnehmer bereitgestellte White-Label-Anwendung einschließlich Backend, Schnittstellen, Datenbank, Administrationsbereich und aller technischen Komponenten.
- White-Label-Version
- Eine individuelle Markenanpassung der Application mit Logo, Farben und Unternehmensdaten des Auftraggebers.
- Backend
- Der Verwaltungsbereich der Application.
- Endkunde
- Jede natürliche oder juristische Person, welche die Application des Auftraggebers nutzt.
- Drittanbieter
- Hierunter fallen beispielsweise die nachfolgend genannten oder vergleichbare Dienste:
- Stripe
- Firebase
- Apple
- OneSignal
- Hostinganbieter
- Cloudanbieter
§ 3Vertragsgegenstand
(1) Amphora IT stellt dem Auftraggeber eine cloudbasierte White-Label-Kundenbindungsplattform als Software-as-a-Service zur Verfügung.
(2) Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Einräumung eines Nutzungsrechts während der Vertragslaufzeit.
(3) Es erfolgt ausdrücklich kein Verkauf der Software.
(4) Sämtliche Rechte an der Software verbleiben beim Auftragnehmer.
§ 4Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach:
- dem individuellen Vertrag
- der Leistungsbeschreibung
- diesen AGB
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Funktionen technisch weiterzuentwickeln, sofern der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt.
§ 5White-Label-Software
(1) Der Auftraggeber erhält eine individuell gebrandete Version der Application. Diese umfasst insbesondere:
- Firmenlogo
- Unternehmensfarben
- Kontaktdaten
- individuelle Inhalte
- eigene Domainanbindung (soweit technisch möglich)
(2) Die technische Plattform bleibt vollständig Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Ein eigener App-Store-Eintrag ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
§ 6Softwarelizenz
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags ein.
(2) Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt,
- die Software zu kopieren,
- weiterzuverkaufen,
- zu vermieten,
- zu verpachten,
- Dritten zugänglich zu machen,
- Unterlizenzen zu vergeben,
- Reverse Engineering zu betreiben,
- Quellcode auszulesen,
- Softwarebestandteile zu verändern.
§ 7Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an
- Software
- Quellcode
- Framework
- API
- Backend
- Datenbank
- Algorithmen
- Designs
- Benutzeroberflächen
- Modulen
- Automationen
- KI-Funktionen
- Dokumentationen
verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer.
§ 8Vertragsbeginn
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durch beide Parteien oder mit Freischaltung der Application, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
§ 9Vergütung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen SaaS-Vertrag.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die erste Monatsvergütung wird unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig.
(4) Sämtliche weiteren Monatsvergütungen werden im Voraus berechnet.
§ 10Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich elektronisch zu versenden.
§ 11Zahlungsverzug
(1) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, erhält dieser zunächst eine Zahlungserinnerung.
(2) Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, Mahnungen zu versenden.
(3) Erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Fälligkeit keine vollständige Zahlung, ist der Auftragnehmer berechtigt,
- den Zugang zur Plattform vollständig oder teilweise zu sperren,
- einzelne Funktionen zu deaktivieren,
- Supportleistungen auszusetzen,
- weitere Leistungen bis zum Zahlungsausgleich zurückzuhalten.
(4) Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
§ 12Drittanbieter
Der Auftragnehmer nutzt zur Leistungserbringung Drittanbieter. Hierzu können insbesondere gehören:
- Apple
- Stripe
- Firebase
- Cloudflare
- Hostinganbieter
- Push-Dienste
- CDN-Dienste
Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen, die ausschließlich auf Leistungen dieser Drittanbieter zurückzuführen sind.
§ 13Verfügbarkeit der Plattform
(1) Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst hohe technische Verfügbarkeit der Application.
(2) Eine durchgehende Verfügbarkeit von 100 % wird ausdrücklich nicht geschuldet.
(3) Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Servermigrationen oder technisch notwendige Arbeiten können zu kurzfristigen Einschränkungen führen.
(4) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber nach Möglichkeit vor geplanten Wartungsarbeiten.
§ 14Softwareupdates
(1) Der Auftragnehmer entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter.
(2) Sicherheitsupdates, Fehlerbehebungen und Optimierungen werden automatisch eingespielt.
(3) Der Auftragnehmer entscheidet eigenständig über
- neue Funktionen
- Änderungen bestehender Funktionen
- Anpassungen der Benutzeroberfläche
- technische Verbesserungen.
(4) Ein Anspruch auf bestimmte zukünftige Funktionen besteht nicht.
§ 15Beta-Funktionen
(1) Der Auftragnehmer kann neue Funktionen zunächst als Beta-Version bereitstellen.
(2) Beta-Funktionen können
- Fehler enthalten
- verändert werden
- jederzeit entfernt werden.
(3) Für Beta-Funktionen besteht kein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung.
§ 16Support
Im monatlichen Leistungsumfang enthalten sind:
- technischer Support
- WhatsApp-Gruppe
- allgemeine Hilfestellung
- individuelle Beratung nach Terminvereinbarung
Support erfolgt grundsätzlich innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ein Anspruch auf sofortige Bearbeitung besteht nicht.
§ 17Service Level
Der Auftragnehmer bemüht sich um folgende Bearbeitungszeiten:
- Kritische Fehler
- Bearbeitung schnellstmöglich.
- Normale Supportanfragen
- In der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
- Beratungstermine
- Nach gemeinsamer Terminvereinbarung.
Diese Bearbeitungszeiten stellen keine garantierten Reaktionszeiten dar.
§ 18Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere,
- notwendige Informationen bereitzustellen,
- Zugangsdaten rechtzeitig bereitzustellen,
- Inhalte bereitzustellen,
- Logos bereitzustellen,
- Bilder bereitzustellen,
- Produkte aktuell zu halten,
- Impressum bereitzustellen,
- Datenschutzerklärung bereitzustellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 19Domain
Der Auftraggeber ist für
- Domainregistrierung
- Domainkosten
- DNS-Verwaltung
selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer unterstützt bei der technischen Einrichtung im vereinbarten Umfang.
§ 20Kosten für Drittanbieterleistungen
Nicht Bestandteil der monatlichen Vergütung sind insbesondere:
- Domains
- Hosting fremder Systeme
- Apple Developer Gebühren
- Google Developer Gebühren
- Stripe Gebühren
- externe Plugins
- kostenpflichtige APIs
- Drittanbieter-Lizenzen
Diese Kosten trägt der Auftraggeber selbst.
§ 21Datenmigration
Soweit vereinbart unterstützt der Auftragnehmer bei der Migration bestehender Daten.
Ein Anspruch auf vollständige Übernahme sämtlicher Daten besteht nicht.
§ 22KI-Funktionen
Die Plattform kann künstliche Intelligenz einsetzen. KI-generierte Inhalte dienen ausschließlich der Unterstützung.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für
- Vollständigkeit
- Richtigkeit
- Aktualität
- rechtliche Zulässigkeit
KI-generierter Inhalte. Die Prüfung obliegt dem Auftraggeber.
§ 23API-Nutzung
Soweit APIs genutzt werden, behält sich der Auftragnehmer technische Änderungen jederzeit vor.
Ausfälle oder Änderungen externer Schnittstellen begründen keinen Mangel.
§ 24Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit erforderlich schließen die Parteien zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 25Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen geheim zu halten. Hierzu zählen insbesondere
- Geschäftsmodelle
- Preislisten
- Quellcode
- technische Dokumentationen
- Marketingstrategien
- Kundendaten
- Zugangsdaten
- interne Prozesse
Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus für weitere zwei Jahre. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bleiben darüber hinaus geschützt, solange sie ihre Geheimniseigenschaft besitzen.
§ 26Datensicherheit
Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insbesondere
- verschlüsselte Datenübertragung
- Zugriffsschutz
- rollenbasierte Berechtigungen
- regelmäßige Backups
- Sicherheitsupdates
§ 27Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 28Keine Erfolgsgarantie
Der Auftragnehmer schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere besteht kein Anspruch auf
- mehr Kunden
- mehr Termine
- höhere Umsätze
- bessere Bewertungen
- höhere Wiederbuchungsraten
- mehr Weiterempfehlungen
- bessere Conversion Rates
Die Nutzung der Plattform ersetzt keine unternehmerischen Entscheidungen oder Marketingmaßnahmen des Auftraggebers.
§ 29Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, großflächige Strom- oder Internetausfälle sowie vergleichbare Ereignisse.
§ 30Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 31Folgen der Vertragsbeendigung
Nach Beendigung des Vertrags
- endet das Nutzungsrecht an der Application,
- werden Zugänge deaktiviert,
- kann der Auftragnehmer den Zugriff sperren.
Personenbezogene Daten werden nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, spätestens jedoch 30 Tage nach Vertragsende, gelöscht, sofern keine andere gesetzliche Verpflichtung entgegensteht oder der Auftraggeber eine zulässige Datenherausgabe verlangt.
§ 32Referenzrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt,
- den Firmennamen,
- das Logo,
- Screenshots der White-Label-Application,
- allgemeine Projektergebnisse,
- Testimonials (mit Zustimmung),
- anonymisierte Kennzahlen
für Marketing- und Referenzzwecke zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
§ 33Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher, technischer oder wirtschaftlicher Entwicklungen erforderlich ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 34Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bremen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Einzelvertrags bedürfen der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.